Neben der für die jeweilige Radsportart spezifische Vereinsbekleidung bieten wir den Mitgliedern auch Freizeitkleidung mit Vereinsbezug an. Dies kann ja nach Abteilung leicht unterschiedlich sein. Dazu gehören:

  • Freizeitkleidung mit Radsportmotiv: SPREADSHOP
  • Vereinsshirt als T-Shirt oder Polo-Shirt, für alle aktiven Helfer im Verein kostenlos. Bitte meldet euch rechtzeitig bei eurem Abteilungsleiter*in, damit ihr zur Veranstaltung im Vereinsshirt helfen könnt:

  • Tasse zum Preis von 5,00 €

 

Interessierst Du Dich für eine Mitgliedschaft im Rad-Club Buer / Westerholt? Dann bist Du hier genau richtig! Im folgenden erhältst Du einige allgemeine Informationen. Unsere Satzung sowie einen Mitgliedsantrag findest Du in unserem Download-Bereich. Falls Du individuelle Fragen hast, kannst Du Dich auch gerne an uns wenden. Schau dazu einfach auf unsere Kontaktseite mit unseren Ansprechpartnern. Darüber hinaus kannst Du hier nachlesen, welche Vorteile eine Vereinsmitgliedschaft mit sich bringt.

 

Übersicht Beitragsordnung

  1. Beitragssätze
  2. Aufnahmegebühren
  3. Mitgliedschaft im DOSB Fachverband
  4. Abteilungsbeiträge
  5. Zahlungsweise / Mahnverfahren
  6. Gebühren für zusätzlichen Aufwand

 

Beitragsordnungdes Rad-Club Buer / Westerholt 1982 e.V. (beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 27.08.2021)

Die Beitragsordnung regelt gemäß des § 7 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Die Beitragsordnung ist gültig ab dem 01.09.2021.

  1. Beitragssätze Jahresbeitrag (siehe hierzu auch Ziffer 3)


a) Einzelmitglieder männlich über 18 Jahre 57,00 €

  1. b) Einzelmitglieder weiblich über 18 Jahre 42,00 €
  1. c) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, 42,00 €

   Schüler*, Auszubildende* und Studenten* über 18 Jahre


  1. a) Passive Mitglieder (incl. Sportversicherung) 30,00 €

* Die gekennzeichneten Mitgliedergruppen, die diese ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis bis zum 31.01. eines jeden Kalenderjahres unaufgefordert zu führen. Liegt dieser Nachweis zu dem genannten Termin nicht vor, wird für das jeweilige Kalenderjahr der volle Beitrag erhoben. Für Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Über diese Anträge entscheidet der geschäfts-führende Vorstand.

  1. Aufnahmegebühren

Bei Eintritt in den Verein wird einmalig eine Aufnahmegebühr fällig. Die Aufnahmegebühr beträgt für alle neuen Vereinsmitglieder 20 €.


  1. Mitgliedschaft im DOSB Fachverband

    Über die Mitgliedschaft in einem Fachverband erfolgt die Absicherung über den Sportversicherungsvertrag. In den Beiträgen nach Ziffer 1 a, b und c sind die Mitgliedsbeiträge für den Bund Deutscher Radfahrer oder den Westfälischen Turnerbund (Abteilung Wandern, Abteilung Einrad Erwachsene auf Wunsch) nicht enthalten. Diese Beiträge sind von jedem Mitglied individuell jährlich zu entrichten und richten sich nach der Beitragsstruktur des Radsportverbandes NRW e.V. oder dem Westfälischen Turnerbund. Der Rad-Club Buer / Westerholt 1982 e.V. erhebt diese Beiträge, weist sie separat in der Beitragsrechnung aus und führt sie in kompletter Höhe an den jeweiligen Fachverband ab.


Die aktuelle Gebührenstruktur des Radsportverband NRW e.V. kann auf der Homepage www.radsportverband-nrw.de im Bereich SERVICE>DOWNLOADS eingesehen werden. Dort können auch die Preise für Wertungskarten und Lizenzen entnommen werden.

  1. Abteilungsbeiträge

Jede Abteilung kann zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen eine Umlage beschließen. Diese ist nur von den aktiven Mitgliedern der jeweiligen Abteilung zu entrichten. Passive Mitglieder sind von der Zahlung von Abteilungsbeiträgen ausgenommen. Über die Umlage entscheiden die Abteilungsmitglieder im Rahmen der Abteilungsversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Abteilungsmitglieder notwendig.

  • Die Einrad Abteilung erhebt einen Zusatzbeitrag für das Training in den Jugendgruppen in Höhe von 5,00 € / Monat.
  • Die BMX Abteilung erhebt ab dem 01.07.2018 einen Zusatzbeitrag von 2,00 € / Monat für die Qualifizierung / Ausbildung von Gruppenhelfern, Übungsleitern und Trainern.
  1. Zahlungsweise, Mahnverfahren

Der Jahresbeitrag nach Ziffer 1, sowie eventuelle Abteilungsbeiträge, sind jeweils am 01.01. des Jahres fällig. Der Beitragseinzug erfolgt in zwei Raten jeweils im Februar und August des Jahres. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder sonstige Ursachen (zum Beispiel Rücklastschriften durch geänderte Konten) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen.

Den Jahresbeitrag nach Ziffer 1, sowie eventuelle Abteilungsbeiträge, zahlen Mitglieder die nicht am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen nach Rechnungsstellung auf nachstehend genanntes Konto des Vereins:

Sparkasse Gelsenkirchen, IBAN: DE17 4205 0001 0160 1632 42, BIC: WELADED1GEK

  1. Gebühren für zusätzlichen Aufwand

Zusätzlicher Aufwand / Kosten sollen nicht von den anderen Vereinsmitgliedern finanziert werden. Für zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Bezug auf die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen gelten die folgenden Gebühren:

  • Fehlende Mail Adresse: Mitglieder die dem Verein keine gültige Mail Adresse für die Kommunikation zur Verfügung stellen und denen die Rechnungen aus diesem Grund per Post zugesendet werden müssen, zahlen für das Porto und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € / Rechnung.
  • Bei einer vom Mitglied zu verantwortenden Rücklastschrift trägt das Mitglied alle zusätzlichen Bankkosten für die Rücklastschrift. Zusätzlich erhebt der RC Buer / Westerholt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 €.

Vorteile einer Mitgliedschaft beim RC Buer / Westerholt

Die Mitgliedschaft im Radsportverein ist mit vielen Vorteilen verbunden. Diese wollen wir Euch im folgenden aufzeigen:

  • zusätzlicher Versicherungsschutz über die private Tretradversicherung (Sportversicherungsvertrag) für Mitgliedschaften beim Radsportverband NRW
  • kein Startgeld in NRW für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bei allen RTF/CTF Veranstaltungen
  • günstigeres Startgeld (bei normaler RTF 2 €) für alle Erwachsenen bei RTF/CTF Veranstaltungen
  • regelmäßige Rabatte bei unserem örtlichen Radhändler - Fahrrad XXL-Meinhövel
  • Vergünstigung der Mitgliedschaft bei der Firma FitX
  • günstige Mietkonditionen für Rad - Reise - Koffer
  • günstige Mietkonditionen für Leih - Räder (BMX und Rennrad)


Darüber hinaus bietet der Verein gemeinsame Trainingsfahrten, gemeinsame Teilnahme an Veranstaltungen und Unternehmungen und Feiern. Den Vorteil etwas gemeinsam zu unternehmen kann man nicht bezahlen.

Sportversicherungsvertrag:

Mit der Mitgliedschaft in einem DOSB-Fachverband sind alle Mitglieder über den Landessportbund NRW beim ARAG Konzern versichert:

1. Sportversicherungsvertrag (für alle Mitglieder)

In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft ein Sportversicherungs-Vertrag mit dem jeweils zuständigen Landessportbund.

Der Verein hat dabei die Möglichkeit, über seinen Landesfachverband einem sogenannten Gruppen-Versicherungsvertrag beizutreten. Dabei handelt es sich um ein Versicherungspaket, das der Landessportbund mit einer Versicherungsgesellschaft speziell für die Bedürfnisse des Sports zusammengestellt hat. In diesem Paket sind in der Regel alle Versicherungen enthalten, die im Rahmen der täglichen Vereinsarbeit benötigt werden.

Konkret sieht die Praxis so aus, dass der Verein durch seine Mitgliedschaft über das bestehende Rahmenabkommen den Versicherungsschutz automatisch erhält. Da jeder Landessportbund seine eigenen Verträge abschließt, müssen Sie sich bei Ihrem Dachverband informieren, welche Versicherungsgesellschaft für Sie zuständig ist und welche Bedingungen bestehen.

Da individuelle oder sportartenspezifische Risiken nicht zu Lasten aller gehen dürfen, muss der angebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung vertretbar und finanzierbar sein. Daher werden in der Regel folgende Grundsätze bei der Festlegung des Versicherungsumfanges und der Versicherungsleistungen festgeschrieben:

Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während gesundheitliche Bagatellschäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.

Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein.

Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportver-sicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann. (Subsidiarität)

Da es sich um eine Ausschnittsversicherung handelt, können nur Fälle einbezogen werden, für die ein ursächlichen Zusammenhang mit einer Vereinsbetätigung besteht. Für individuelle Aktivitäten kann die Gruppenversicherung daher nicht greifen.

Zusammenfassend sei festgestellt, dass die Versicherung im Rahmen des Vereinssportes nicht über die Lizenz o. ä. geregelt ist, sondern über Ihre Mitgliedschaft in einem Verein. Wenden Sie sich also zwecks Fragen zur Versicherung an Ihren Landessportbund bzw. das Versicherungsbüro beim Landessportbund.

2. Private Tretradversicherung (für Mitglieder im Radsportverband NRW)

Im Rahmen der Sportversicherungsverträge der Landessportbünde/-verbände besteht kein Versicherungsschutz für die Risiken des privaten Radfahrens. Über eine Rahmenvereinbarung kann Mitgliedern zusätzlicher Versicherungsschutz für die privaten Radfahrrisiken gewährt werden. Unter privatem Radfahren im Sinne dieses Vertrages verstehen sich Fahrten der versicherten Personen außerhalb offiziell angesetzter Vereins- und Verbandsveranstaltungen. Versichert ist also die sonntägliche Familienradtour, oder die Fahrt zur Arbeitsstätte genauso, wie die sportliche Trainingsfahrt, die das Mitglied aus eigenem Antrieb ohne offizielle Anordnung des Vereins durchführt. Die PTV ist eine Kombination von Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Der Versicherungsschutz in der PTV wird von den Mitgliedern über den jeweiligen Landesverband mit obligatorischer Meldung aller Mitglieder, oder über Einzelanmeldung beantragt.