In traurigen Zeiten auch mal positive Nachrichten für die Sportvereine und seine Übungsleiter und Trainer. Der LSB NRW informiert, dass der Übungsleiterfreibetrag von derzeit 2.400 € auf 3.000 € und der Ehrenamtsfreibetrag von derzeit 720 € auf 840 € steigen soll. Darüber hinaus soll die Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Organisationen von 35.000 € auf 45.000 € angehoben werden. Weitere bürokratische Erleichterungen betreffen die zeitnahe Mittelverwendung. Vereine, deren Einnahmen insgesamt 45.000 € nicht übersteigen, sollen nicht mehr verpflichtet sein, die Einnahmen innerhalb einer Frist von zwei Jahren auszugeben.Die Erhöhung des Übungsleiter- und des Ehrenamtsfreibetrages soll ab dem 01.01.2021 gelten, andere Änderungen sogar rückwirkend ab dem 01.01.2020. Allerdings müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat diesen Beschlüssen noch zustimmen.
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Neue Freibeträge für Übungsleiter und Vereine
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- Geschrieben von Uwe Richert