Interessierst Du Dich für eine Mitgliedschaft im Rad-Club Buer / Westerholt? Dann bist Du hier genau richtig! Im folgenden erhältst Du einige allgemeine Informationen. Unsere Satzung sowie einen Mitgliedsantrag findest Du in unserem Download-Bereich. Falls Du individuelle Fragen hast, kannst Du Dich auch gerne an uns wenden. Schau dazu einfach auf unsere Kontaktseite mit unseren Ansprechpartnern. Darüber hinaus kannst Du hier nachlesen, welche Vorteile eine Vereinsmitgliedschaft mit sich bringt.

 

Übersicht Beitragsordnung

  1. Beitragssätze
  2. Aufnahmegebühren
  3. Mitgliedschaft im DOSB Fachverband
  4. Abteilungsbeiträge
  5. Zahlungsweise / Mahnverfahren
  6. Gebühren für zusätzlichen Aufwand

 

Beitragsordnungdes Rad-Club Buer / Westerholt 1982 e.V. (beschlossen in der Jahreshauptversammlung am 29.09.2024)

Die Beitragsordnung regelt gemäß des § 7 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Die Beitragsordnung
ist gültig ab dem 01.01.2025.

 

1. Beitragssätze (siehe hierzu auch Ziffer 3) Jahresbeitrag
a) Grundbetrag für alle Mitglieder im RC Buer / Westerholt (ausgenommen passive Mitgliedschaft) 25,00 €
   
Abteilungsbeiträge:  
b) BMX Erwachsene männlich 56,00 €
c) BMX ermäßigt *) 41,00 €
   
d) Einrad Erwachsene männlich 92,00 €
e) Einrad ermäßigt *) 77,00 €
   
f) MTB Erwachsene männlich 32,00 €
g) MTB ermäßigt *) 17,00 €
   
h) Rennrad Erwachsene männlich 32,00 €
i) Rennrad ermäßigt *) 17,00 €
   
j) Passive Mitglieder (incl. Sportversicherung) 30,00 €

 

Ist ein Vereinsmitglied in mehreren Abteilungen aktiv, kann der Abteilungsleiter in der zweiten / dritten / vierten Abteilung auf die Abrechnung des Abteilungsbeitrages verzichten.

* Der ermäßigte Beitragssatz in den Abteilungen gilt jeweils für Kinder und Jugendliche biszum 18. Lebensjahr, für weibliche Erwachsene, sowie für Schüler**, Auszubildende** und
Studenten** über 18 Jahre.

** Die gekennzeichneten Mitgliedergruppen, die diese ermäßigten Beitragssätze in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis bis zum 31.01. eines jeden
Kalenderjahres unaufgefordert zu führen. Liegt dieser Nachweis zu dem genannten Termin nicht vor, wird für das jeweilige Kalenderjahr der volle Beitrag erhoben. Der reduzierte
Jahresbeitrag für Schüler, Auszubildende und Studenten ist maximal bis zur Beendigung des 25. Lebensjahres möglich.

Für Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen besonderen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, gelten die obigen Ausführungen entsprechend. Über diese Anträge
entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

 

2. Aufnahmegebühren
Bei Eintritt in den Verein wird einmalig eine Aufnahmegebühr fällig. Die Aufnahmegebühr beträgt für alle neuen Vereinsmitglieder 20 €.

 

3. Mitgliedschaft in einem DOSB Fachverband
Über die Mitgliedschaft in einem Fachverband erfolgt die Absicherung über den Sportversicherungsvertrag und ist für jedes Vereinsmitglied obligatorisch. Mitgliedsbeiträge im
Fachverband werden unabhängig vom Eintritt in den Verein jeweils in voller Höhe eines Jahresbeitrags fällig, da die Fachverbände keine anteiligen Jahresbeiträge vorsehen.

In den Beiträgen nach Ziffer 1 a bis i sind die Mitgliedsbeiträge für den Bund Deutscher Radfahrer oder den Westfälischen Turnerbund (Abteilung Einrad Erwachsene***) nicht
enthalten. Diese Beiträge sind von jedem Mitglied individuell jährlich zu entrichten und richten sich nach der Beitragsstruktur des Radsportverbandes NRW e.V. oder dem
Westfälischen Turnerbund. Der Rad-Club Buer / Westerholt 1982 e.V. erhebt diese Beiträge, weist sie separat in der Beitragsrechnung aus, und führt sie in kompletter Höhe an den
jeweiligen Fachverband ab.

Die aktuelle Gebührenstruktur des Radsportverband NRW e.V. kann auf der Homepage www.radsportverband-nrw.de im Bereich SERVICE>DOWNLOADS eingesehen werden.
Dort können auch die Preise für Lizenzen entnommen werden.

*** Auf Antrag werden auch Erwachsene Mitglieder im Einrad Bereich beim Radsportverband NRW gemeldet.

 

4. Sonstige Beiträge
Jede Abteilung kann zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen eine Umlage beschließen. Diese ist nur von den aktiven Mitgliedern der jeweiligen Abteilung zu entrichten. Passive Mitglieder
sind von der Zahlung von Umlagen ausgenommen. Über die Umlage entscheiden die Abteilungsmitglieder im Rahmen der Abteilungsversammlung. Zur Annahme des Antrages ist
eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Abteilungsmitglieder notwendig.


1) Die BMX Abteilung verpflichtet ihre aktiven Mitglieder ab 01.07.2022 Pflichtstunden für die Bikepark Pflege und Instandhaltung zu leisten:

  • Pro Kalenderjahr sind je Mitglied 12 Pflichtstunden im Bikepark zu leisten.
  • Alle aktiven Vereinsmitglieder müssen Pflichtstunden im Bikepark leisten.
  • Passive Vereinsmitglieder sind von der Pflicht Stunden im Bikepark zu leisten ausgenommen.
  • Ehrenamtlich für das BMX Training tätige Vereinsmitglieder sind von der Pflicht Stunden im Bikepark zu leisten ausgenommen (Trainer, Übungsleiter, Sporthelfer).
  • Sind in der BMX Abteilung mehrere Familienmitglieder aktiv reduziert sich der Anteil der zu leistenden Pflichtstunden für jedes Mitglied um 50%.
  • Die Abteilungsleitung BMX kann aktive Mitglieder von der Leistung von Pflichtstunden befreien, wenn diese nicht regelmäßig im Bikepark trainieren und den Verein allein durch ihre Mitgliedschaft unterstützen. Diese Mitglieder werden direkt benachrichtigt.
  • Kinder bis zum 12. Lebensjahr sind bei der Leistung der Pflichtstunden von einem Erziehungsberechtigten zu betreuen.
  • Pflichtstunden können nach Rücksprache mit den für die Bikeparkpflege zuständigen Personen auch im Rahmen der Trainingsstunden geleistet werden.
  • Die Pflichtstundenkarten sind am Jahresende bei der Abteilungsleitung einzureichen. Nicht geleistete Stunden werden in Rechnung gestellt.
  • Anstelle der Leistung von Pflichtstunden kann jedes aktive Mitglied einen Antrag auf Freistellung gegen eine finanzielle Gebühr beantragen.
  • Jede nicht geleistete Stunde wird dem Mitglied mit 5 € in Rechnung gestellt.

 

5. Zahlungsweise, Mahnverfahren

Der Grundbeitrag und die Abteilungsbeiträge sind jeweils am 01.01. des Jahres fällig. Der Beitragseinzug erfolgt in zwei Raten jeweils im Februar und August des Jahres. Gebühren,
die durch fehlende Deckung oder sonstige Ursachen (zum Beispiel Rücklastschriften durch geänderte Konten) entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Die Mitgliedsbeiträge zum
jeweiligen Fachverband werden im Februar des laufenden Jahres in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Den Jahresbeitrag nach Ziffer 1, sowie eventuelle Abteilungsbeiträge, zahlen Mitglieder die nicht am SEPA Lastschriftverfahren teilnehmen nach Rechnungsstellung auf nachstehend
genanntes Konto des Vereins:
Sparkasse Gelsenkirchen, IBAN: DE17 4205 0001 0160 1632 42, BIC: WELADED1GEK

 

6. Gebühren für zusätzlichen Aufwand
Zusätzlicher Aufwand / Kosten sollen nicht von den anderen Vereinsmitgliedern finanziert werden. Für zusätzlichen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Umlagen gelten die folgenden Gebühren:

  • Fehlende Mail Adresse: Mitglieder, die dem Verein keine gültige Mail Adresse für die Kommunikation zur Verfügung stellen und denen die Rechnungen aus diesem Grund
    per Post zugesendet werden müssen, zahlen für das Porto und den zusätzlichen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € / Rechnung.
  • Bei einer vom Mitglied zu verantwortenden Rücklastschrift trägt das Mitglied alle zusätzlichen Bankkosten für die Rücklastschrift. Zusätzlich erhebt der RC Buer /
    Westerholt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 €.